Verstoß gegen das Tierschutzgesetz / Schlange hatte nur noch leichte Reflexe
Zunächst war nicht klar, ob die Schlange überhaupt noch lebt, aber Tierärztin Lilika Chatzinikolaou konnte später noch leichte Reflexe feststellen. Zugleich machte die Medizinerin jedoch aus, dass das ohnehin stressempfindliche Tier zuvor über Monate nicht artgerecht gehalten worden war. Die ungiftige Würgeschlange hatte Hautdefekte, Vernarbungen und war zum Fundzeitpunkt schwer dehydriert. „Das Tier war auch völlig unterkühlt“, berichtet Lilika Chatzinikolaou. Die Vernarbungen auf dem ganzen Körper stammten aus ihrer Sicht von falscher Beleuchtung; der Halter habe keine UV-Lampen benutzt. Außerdem sei es eine Wissenschaft für sich, ein solches Reptil zu füttern. Viele Halter würden denken, ab und zu mal eine Maus ins Terrarium zu geben, reiche aus. „Ich habe versucht, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, aber ich musste die Schlange am Ende einschläfern“, führt die Tierärztin aus Huchting weiter aus.
Es ist nicht das erste Mal, dass Lilika Chatzinikolaou mit „entsorgten“ Tieren zu tun hat. „Ich hatte auch schon Echsen und Schlangen aus Containern“, berichtet die Fachfrau. „Sehr, sehr oft“ würden ihr auch misshandelte Tiere zugeführt. Oftmals seien die Besitzer unwissend, und in den meisten Fällen hätten diese die Kosten, die das Halten eines exotischen Tiers mit sich bringe, völlig unterschätzt. „So ein Reptil gibt außerdem verhältnismäßig wenig zurück. Es will nicht
gestreichelt werden“, sagt Lilika Chatzinikolaou über den Tigerpython. Manche fänden es einfach nur cool, eine Schlange zu haben. „Man fühlt sich mächtig.“ Ein Tigerpython könne allerdings im Alter bis 70 Kilogramm schwer werden. „Der ist dann nicht mehr leicht zu händeln. Und wenn der mal schlechte Laune hat, dann hat man ein Problem.“ Die Tierärztin kritisiert allerdings auch die hiesige Gesetzeslage, die ohne entsprechende Fachleute geschaffen worden sei. So müssten in Bremen als gefährlich eingestufte, wild lebende oder giftige Tiere per Ausnahmegenehmigung angemeldet werden. Diese wiederum ist an verschiedene Bedingungen, wie der Nachweis von Kenntnissen und Fähigkeiten geknüpft. Zuständig ist in Bremen das Ordnungsamt.
Bei einem ihrer Kunden seien vier seltene Jamaika-Schlangen – es gibt schätzungsweise weniger als 300 weltweit – konfisziert worden, obwohl dieser es sogar geschafft hatte, Nachwuchs zu züchten. Nachdem die Behörde die Tiere konfisziert hatte, seien diese alle innerhalb von zwölf Wochen gestorben, berichtet Lilika Chatzinikolaou traurig über den unnötigen Verlust solch ökologisch wertvoller Tiere.
In anderen Fällen gebe es Menschen, die exotische Schildkröten unter vernünftigen Bedingungen hielten, den Herkunftsnachweis aber nicht mehr hätten. Wenn diese bei der Behörde um eine Genehmigung ersuchten, würde das in rund 90 Prozent der Fälle abgelehnt, weil eben die Herkunft nicht nachgewiesen werden könne. „Die Tiere werden dann entzogen und sterben in der Regel ganz schnell.“