**Dieses gilt nur in Bremen und Bremerhaven**
Grillen und Feuer machen im Garten
In der wärmeren Jahreszeit ist es auch gelegentlich gestattet, zum Grillen, nicht jedoch zur Verbrennung von Gartenabfällen, ein Feuer im Garten so zu betreiben, dass die Nachbarn nicht durch Rauch, Qualm und anhaltende Gerüche belästigt werden. Dies gilt für Holzkohlegrills, Grilleimer wie auch für Tonöfchen, so genannte Aztekenöfen.
Wenn die Nachbarn ca. 2 Mal wöchentlich grillen und dabei rücksichtsvoll vorgehen, normgemäße Grillholzkohle, handelsübliche Holzkohlenbriketts, naturbelassenes abgelagertes stückiges Holz (Scheite, Rinde, Reisig und Zapfen) einsetzen, ist dagegen nichts einzuwenden, soweit dadurch keine
- Gefährdungen oder erhebliche Geruchsbelästigungen eintreten und
- die Hausordnungen nichts anderes besagen
.
Es besteht die Möglichkeit, sich in Nachbarschaften auf „Grillwochentage“ zu verständigen. Um Beschwerden vorzubeugen, sollten die Nachbarn 2 Tage vorher über die Grillabsicht informiert werden.
In eng bebauten innerstädtischen Bereichen, insbesondere auf Balkonen von Mehrfamilienhäusern, kann es beim grillen zu unliebsamer Geruchs- und Abgasbelästigung kommen. Achten Sie daher beim Aufstellen des Grills bitte unbedingt auf die Windrichtung und ausreichenden Abstand zu Wohnraumfenstern und Terrassen. Um schnelles durchglühen der Holzkohle zu erreichen empfiehlt sich ein im Handel erhältlicher fester Grillkohlenanzünder sowie ein Anzündrohr. Funkenflug ist gefährlich und daher zu vermeiden. Löschgerät bereitstellen (Wassereimer, Feuerlöscher).
Zitat :Senator für Bau und Umwelt Bremen
Sollte einer denken er kann gegen Verordnungen Verstossen der sollte belehrt sein .
Ein grobhafter Verstoß kann ein Bußgeld nach sich ziehen von 25 € – 5000 €
Holz verbrennen Grillen Osterfeuer Hier als Download direkt vom Stadtamt Bremen