Ein 32 Jahre alter sog. Intensivtäter hat am Mittwochabend in der Bahnhofsvorstadt eine Streife des Ordnungsdienstes mit einer angeblichen Schusswaffe bedroht und damit einen Polizeieinsatz ausgelöst.
Es war eine heikle Situation: Aus einer Gruppe heraus steuerte ein Mann geradewegs auf ein Einsatzfahrzeug des Ordnungsdienstes zu. Plötzlich zog der Unbekannte eine Schusswaffe aus seiner Jacke, richtete diese gezielt auf die Ordnungsdienststreife und rief lautstark „Peng peng“. Erst auf den zweiten Blick erkannten die 32-jährige Mitarbeiterin und ihr 34 Jahre alter Kollege, dass es sich um keine echte Waffe handelte. Sie verließen ihren Einsatzwagen und sprachen den Mann lautstark an, woraufhin dieser die angebliche Schusswaffe vor ihre Füße warf. Alarmierte Einsatzkräfte der Polizei nahmen den Verdächtigen noch am Tatort fest. Die Anscheinswaffe wurde beschlagnahmt, gegen den 32-jährigen sog. Intensivtäter Ermittlungen wegen Bedrohung und Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet.
In diesem Zusammenhang weist die Polizei Bremen erneut daraufhin, das laut Waffengesetz das Tragen von Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit verboten ist. Damit sind Waffen gemeint, die täuschend echt aussehen, es aber nicht sind. Ein Verstoß dagegen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße bis zu 10 000 Euro geahndet werden. Neben dem Bußgeld muss man auch damit rechnen, dass die Kosten für den Polizeieinsatz in Rechnung gestellt werden.
Für die meisten Menschen sind Waffenattrappen kaum von echten zu unterscheiden. Die Folgen sind aufwendige Polizeieinsätze, häufig mit Spezialeinsatzkräften, die glücklicherweise in der Regel gut ausgehen. Deutschlandweit hat es aber auch bereits Verletzte bei solchen Polizeieinsätzen gegeben. Insbesondere, wenn eine Waffe gezielt auf Personen gerichtet wird und eine Gefahr für das Leben der Bürger oder Einsatzkräfte anzunehmen ist, kann dies im schlimmsten Fall zu einer Schussabgabe seitens der Einsatzkräfte führen.