BVMI: GROSSER ERFOLG FÜR DEN DIGITALEN MUSIKMARKT – STREAMRIPPER ZUNEHMEND RECHTLICH UNTER DRUCK
Convert2MP3, eine der weltweit meistgenutzten Stream-Ripping-Websites, hat ihren Dienst eingestellt. Darauf haben sich die Betreiber der Seite mit IFPI (International Federation of the Phonographic Industry) und dem Bundesverband Musikindustrie (BVMI) im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens geeinigt, das die beiden Verbände im Namen ihrer Mitgliedsunternehmen koordiniert haben. Die in Deutschland ansässige Website verzeichnete allein in den letzten 12 Monaten 684 Millionen Besucher aus aller Welt.
Gegen Convert2MP3 war von deutschen Musikfirmen wegen erheblicher und anhaltender Urheberrechtsverletzungen vor dem Landgericht Hamburg Klage erhoben worden. Der nun geschlossene Vergleich sieht die globale Abschaltung von Convert2MP3 sowie aller weiteren rechtsverletzenden Websites der Betreiber vor. Darüber hinaus wurde die Website verpflichtet, die Convert2MP3-Domain an IFPI zu übergeben und sich umfassend zu verpflichten, in Zukunft nicht gegen Urheberrechte zu verstoßen oder Kopierschutzmaßnahmen zu umgehen. Zuvor hatte das LG Hamburg bereits eine einstweilige Verfügung gegen Convert2mp3 erlassen, weil der Dienst technische Schutzmaßnahmen umging und Software nutzte, die dies ermöglichte.
Die jetzt geschlossene Einigung knüpft im Ergebnis an andere Urteile der aktuellen Rechtsprechung an: So hatte das OLG München geurteilt, der Streamripping-Dienst MusicMonster.FM sei rechtswidrig und unlizenziert und könne sich nicht auf die Privatkopieausnahme berufen. Das OLG Hamburg hat dies jüngst in seinem Urteil gegen den Streamripping-Dienst ZeeZee bestätigt.
Dr. Florian Drücke, Vorstandsvorsitzender des BVMI: „Das ist ein großer Erfolg für den digitalen Musikmarkt. Das Musikgeschäft hat sich in ein digitales Geschäft verwandelt, insofern ist es von zentraler Bedeutung, dass die Rechte von Künstlern und ihren Partnern auch online geschützt werden! Wir sehen erfreulicherweise ein zunehmendes Verständnis seitens der Gerichte und der Fans, dass Geschäftsmodelle, die als Freerider rechtliche Grauzonen ausnutzen, absolut inakzeptabel sind, weil das digitale Lizenzgeschäft die Lebensader der Branche ist.“
René Houareau, Geschäftsführer Recht & Politik beim BVMI: „Erfreulich ist, dass auch die deutschen Gerichte klarstellen: Streamripping-Dienste können sich nicht mehr einfach auf die Privatkopieausnahme berufen. Es ist nicht der Nutzer, sondern der Dienst, der die Vervielfältigung der Musikdateien vornimmt. Es ist ein wichtiger Schritt nach vorn, dass solche Dienste immer häufiger in die Verantwortung genommen werden – zu Gunsten der Kreativen und ihrer Partner wie auch der Nutzerinnen und Nutzer.“
Streamripping ist heute die häufigste Form von Urheberrechtsverletzungen im digitalen Musikgeschäft. Websites wie Convert2MP3 extrahieren dabei eine Audiodatei aus einem lizenzierten audiovisuellen Werk – in der Regel ein gestreamtes Musikvideo – und stellen sie ihren Nutzern zum kostenlosen Download zur Verfügung. Die Websites nutzen den hohen Traffic, um durch das Schalten von Werbung erhebliche Umsätze zu generieren, zahlen aber nichts an die Kreativen und ihre Partner. Untersuchungen von IFPI haben gezeigt, dass weltweit 47 Prozent der 16- bis 24-Jährigen regelmäßig Streamripping-Angebote nutzen. In Deutschland ist das Thema bisher wegen der Privatkopieausnahme eine rechtliche Grauzone gewesen, allerdings tendieren auch deutsche Gerichte zunehmend dazu, das sogenannte „Rippen“ als rechtswidrig und unlizenziert einzustufen.
Das Verfahren gegen Convert2MP3 ist Teil einer globalen Branchenstrategie der Musikindustrie zur Bekämpfung solcher illegalen Websites.