Der Bundesrat hat am 14. Februar 2020 der Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung mit Änderungen und Ergänzungen zugestimmt.
Neu im Bußgeldkatalog sind Sanktionen für die unerlaubte Nutzung der Rettungsgasse: Zwischen 200 Euro und 320 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg werden hierfür fällig. Wer keine Rettungsgasse bildet, muss demnächst ebenfalls mit einem einmonatigen Fahrverbot rechnen. Bisher gab es hierfür nur eine Geldbuße und 2 Punkte.
Auch Falschparker sollen nach de Novelle des BMVI tiefer in die Tasche greifen: Wer unerlaubt in zweiter Reihe hält oder auf Geh-, Rad- oder Radschnellwegen parkt, zahlt zwischen bis zu 100 Euro statt der bisherigen 15 Euro bis 35 Euro.
Mehr Schutz für Radfahrer
Neue Verkehrsschilder sollen vor allem Radfahrern mehr Rechte im Straßenverkehr geben. So soll ein grüner Pfeil für Radfahrer das Rechtsabbiegen bei Rot erlauben. Zudem sollen zu Fuß Gehende, Radfahrende und Elektrokleinstfahrzeugführende bei Überholvorgängen durch einen größeren Mindestabstand von 1,5 m innerorts und 2 m außerorts geschützt werden. Bisher war lediglich ein „ausreichender Seitenabstand“ vorgeschrieben.
Schritttempo beim Rechtsabbiegen
Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen, wie Busse oder Lastwagen (LKW) wird beim Rechtsabbiegen innerorts Schritttempo (4 bis 7, max 11 km/h) vorgeschrieben. Wer einen Verstoß riskiert, soll mit 70 Euro und einem Punkt in Flensburg bestraft werden.
Künftig könnte auch das Ausschalten von Notbremsassistenzsystemen in Fahrzeugen mit mehr als 3,5 Tonnen bei einer Geschwindigkeit ab 30 km/h verboten werden, Verstöße dagegen würden als Ordnungswidrigkeit eingestuft und ein Bußgeld würde erhoben
Tempolimit wurde abgelehnt
Überraschenderweise war die Mehrheit des Bundesrates gegen die Einführung des vom Umweltausschuss geforderten allgemeine Tempolimit auf 130 Stundenkilometer auf deutschen Autobahnen.
Foto: Polizei NRW