Aus dem BLV Vereinsblatt
Innensenator Ulrich Mäurer: „Wer so agiert, hat hier kein Bleiberecht!“
Lüssum (RDR) – Der gewaltsame Tod des 15-jährigen syrischen Flüchtlings Odai K. in der Silvesternacht vor gut zwei Jahren hat die gesamte Region erschüttert. Am 8. April hat nun die große Jugendkammer des Landgerichts nach 74 Verhandlungstagen ein Urteil gegen die Brüder Hayat G. und Hayrettin G. sowie deren Neffen Sipan G. wegen gemeinschaftlichen Totschlags gesprochen. Jeweils zwölf Jahre Haft für die Brüder und eine sechsjährige Jugendstrafe für den 18-jährigen Neffen wurden verhängt. Während der gesamten Verhandlung hatten die Angeklagten geschwiegen und nicht ein einziges Wort des Bedauerns über den Tod des 15-Jährigen geäußert.
„Diese Kälte konnte man auch bei der Verkündung des Urteils merken, als die Angeklagten nicht einmal gezuckt haben“, erklärte Blumenthals Ortsamtsleiter, der der Verhandlung beiwohnte. „Völlig regungslos haben sie das Urteil aufgenommen und auch die sehr lange mündliche Begründung praktisch ohne Reaktion verfolgt – wenn man davon absieht, dass Sipan G. die Vorsitzende irgendwann als ‚Schlampe‘ beschimpfte.“ Der Stadtteilchef hat sich deshalb mit einem Schreiben an Bremens Innensenator Ulrich Mäurer gewandt. Dieser möge prüfen, ob für alle Täter nach Verbüßen der Freiheitsstrafe eine Ausweisung infrage komme. „Die Totschläger haben eine unvorstellbare Tat begangen und einen wehrlosen Jungen wegen einer Nichtigkeit umgebracht“, begründete Peter Nowack seine Forderung. „Sie sind und bleiben eine Gefahr für unsere Gesellschaft und es muss verhindert werden, dass sie jemals wieder die Lüssumer Heide betreten!“
Damit rennt der Blumenthaler Ortsamtsleiter bei Innensenator Ulrich Mäurer offene Türen ein. Die Totschläger könnten sich darauf gefasst machen, dass nach einem Großteil der verbüßten Haftstrafe der Flieger in die Heimat auf sie warte, so der Senator. „Wer so agiert, hat hier kein Bleiberecht!“, erklärte Ulrich Mäurer weiter. Die Voraussetzung für eine Abschiebung sei allerdings, dass die Täter keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und das Land, aus dem sie kommen, bereit sei, sie wieder aufzunehmen.
Die jezidischen Brüder Hayat und Hayrettin sind beide türkische Staatsbürger mit unbefristetem Aufenthaltsrecht. Der in Deutschland geborene Neffe Sipan ist Armenier.
„Diese Kälte konnte man auch bei der Verkündung des Urteils merken, als die Angeklagten nicht einmal gezuckt haben“, erklärte Blumenthals Ortsamtsleiter, der der Verhandlung beiwohnte. „Völlig regungslos haben sie das Urteil aufgenommen und auch die sehr lange mündliche Begründung praktisch ohne Reaktion verfolgt – wenn man davon absieht, dass Sipan G. die Vorsitzende irgendwann als ‚Schlampe‘ beschimpfte.“ Der Stadtteilchef hat sich deshalb mit einem Schreiben an Bremens Innensenator Ulrich Mäurer gewandt. Dieser möge prüfen, ob für alle Täter nach Verbüßen der Freiheitsstrafe eine Ausweisung infrage komme. „Die Totschläger haben eine unvorstellbare Tat begangen und einen wehrlosen Jungen wegen einer Nichtigkeit umgebracht“, begründete Peter Nowack seine Forderung. „Sie sind und bleiben eine Gefahr für unsere Gesellschaft und es muss verhindert werden, dass sie jemals wieder die Lüssumer Heide betreten!“
Damit rennt der Blumenthaler Ortsamtsleiter bei Innensenator Ulrich Mäurer offene Türen ein. Die Totschläger könnten sich darauf gefasst machen, dass nach einem Großteil der verbüßten Haftstrafe der Flieger in die Heimat auf sie warte, so der Senator. „Wer so agiert, hat hier kein Bleiberecht!“, erklärte Ulrich Mäurer weiter. Die Voraussetzung für eine Abschiebung sei allerdings, dass die Täter keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und das Land, aus dem sie kommen, bereit sei, sie wieder aufzunehmen.
Die jezidischen Brüder Hayat und Hayrettin sind beide türkische Staatsbürger mit unbefristetem Aufenthaltsrecht. Der in Deutschland geborene Neffe Sipan ist Armenier.