Rewe hatte in einem Eilantrag gegen das Verbot des Außer-Haus-Verkaufs an Wochenenden ab 22 Uhr geklagt. Innensenator Ulrich Mäurer hatte Rewe dafür kritisiert, nun hat der Konzern teilweise Recht bekommen.
Das Bremer Verwaltungsgericht hat den beiden Betreiberinnen zweier Rewe-Supermärkte, die am Mittwoch mit einem Eilantrag gegen das Alkoholverkaufsverbot des Bremer Senats geklagt hatten, teilweise Recht gegeben. Die fünfte Kammer des Gerichtes entschied im Fall der Antragsstellerin der Rewe-Filiale am Bahnhofsplatz, dass das temporäre Alkoholverkaufsverbot im Hinblick auf das Bahnhofsviertel einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte der Antragstellerin darstelle.
Die Erkenntnisse der Ordnungsbehörden der vergangenen Wochenenden bezögen sich ausschließlich auf bestimmte Bereiche des Steintorviertels. Die bloße Möglichkeit, dass es auch im Bahnhofsviertel alkoholbedingt zur regelmäßigen Missachtung des Mindestabstandes kommen werde, könne ein temporäres Alkoholverkaufsverbot für diesen Bereich des Stadtgebietes nicht rechtfertigen, begründete die Kammer. Für die Rewe-Filiale im Steintorviertel wurde der Eilantrag dagegen abgelehnt. Aus Sicht der Richter hätten die Erfahrungen der letzten Wochenenden vor dem Inkrafttreten der Allgemeinverfügung gezeigt, dass mildere Mittel als ein temporäres Alkoholverkaufsverbot zwar denkbar, aber nicht gleich geeignet seien, teilte das Bremer Verwaltungsgericht mit.
Der Bremer Senat hatte per Verfügung den Außer-Haus-Verkauf von alkoholischen Getränken an Wochenenden ab 22 Uhr in drei Bereichen der Stadt – an der Schlachte, im Steintor und im Bahnhofsviertel – verboten. Die beiden Antragsstellerinnen, die je eine Rewe-Filiale im Steintor- und im Bahnhofsviertel betreiben, hatten am Mittwoch mit einem Eilantrag gegen das Verbot geklagt. Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) hatte die Supermarktkette daraufhin scharf kritisiert.