Bremen (ots)
Am Freitag, 19. Juni 2020 prüfte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Bremen im Rahmen bundesweiter Prüfungen mit 41 Beamten insgesamt sechs landwirtschaftliche Betriebe in den Landkreisen Cuxhaven und Stade sowie in der Stadt Bremen im Rahmen ihrer Aufgaben nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG). Schwerpunkt der Prüfung war der Einsatz von Saisonarbeitskräften und Erntehelfern im Hinblick auf insbesondere sozialversicherungsrechtliche und aufenthaltsrechtliche Fragestellungen sowie die Einhaltung von Mindestlohnregelungen. Lediglich in zwei Fällen haben sich dabei Anhaltspunkte für das Vorenthalten von Beiträgen zur Sozialversicherung und Verstößen bei der Zahlung des Mindestlohns ergeben, denen jetzt weiter nachgegangen wird.
"Wir hatten mit deutlich mehr Anhaltspunkten für Verstöße gerechnet. Stattdessen haben wir zum Teil mustergültig geführte Betriebe vorgefunden", freut sich Nicole Tödter, Leiterin des Hauptzollamts Bremen. "Grundsätzlich haben wir unseren Prüfungsschwerpunkt in den Branchen, die beispielsweise aufgrund des Lohndrucks anfällig für Schwarzarbeit sind oder in den Bereich der organisierten Kriminalität fallen könnten. In den letzten Jahren haben wir mit diesem Ansatz hohe Schadenssummen festgestellt", so Tödter weiter.
In Bremen wurde die Prüfung durch einen Beschäftigten des Gewerbeaufsichtsamtes, zuständig für die Einhaltung des Arbeitsschutzes, begleitet. Die FKS arbeitet im Rahmen ihrer Prüftätigkeit vor Ort eng mit den Arbeitsschutzbehörden der Länder und den Gesundheitsämtern zusammen. Die Arbeitsschutzbehörden der Länder überwachen die gesetzlichen Arbeitsschutzvorschriften am Arbeitsplatz. Hinweise auf Verstöße gegen arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen, welche die FKS im Rahmen ihrer Prüfungen nach dem SchwarzArbG feststellt, werden zeitnah an die zuständigen Arbeitsschutzbehörden der Länder weitergeleitet. Zoll und Arbeitsschutzverwaltungen werden ihre enge Zusammenarbeit insbesondere unter Berücksichtigung der aktuellen Pandemie-Lage weiter verstärken, um die Einhaltung der Arbeitsbedingungen und Arbeitsschutzbestimmungen durch die Arbeitgeber sicherzustellen. Die derzeit geltenden Regelungen zu Quarantäne, separater Unterbringung oder räumlich von anderen Beschäftigten getrennter Tätigkeit prüfen die jeweils zuständigen Landesbehörden.