Regelungen an den Landgrenzen zu Österreich, Frankreich, Luxemburg, Dänemark und der Schweiz werden konkretisiert
Ab dem 20. März 2020 ist der Grenzübertritt an den Landgrenzen zu Österreich, Frankreich, Luxemburg, Dänemark und der Schweiz nur noch an bestimmten Grenzübergangsstellen möglich. Die Liste der zugelassenen Grenzübergangsstellen ist für Bürgerinnen und Bürger auf der Internetseite des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) unter www.bmi.bund.de einsehbar.
Das Bundesinnenministerium bittet alle Reisenden mit dringendem Reisegrund, sich zur Vermeidung von Unannehmlichkeiten über die Möglichkeiten des Grenzübertritts zu informieren. Ergänzende Hinweise dazu sind ebenfalls auf der Internetseite des BMI abrufbar.
In wichtigen Ausnahmefällen, z.B. bei erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen, kann die Bundespolizei den Grenzübertritt ausnahmsweise auch an anderen grenzüberschreitenden Verkehrsverbindungen ermöglichen.