
Mögen Richter etwa keinen Schlager? Das Landgericht München I hat eine Schlager-CD mit dem Titel «Die Hit Giganten. Die besten Schlager aller Zeiten» verboten. Darauf ist auch der Schlager-Klassiker „Ein bisschen Frieden“, von Grandprix-Gewinnerin Nicole. Allerdings soll die CD nicht aus dem Verkehr gezogen werden, weil der Schlager bei den Richtern nicht gut ankommt, sondern weil wichtige Informationen zur Entstehung mancher Schlager auf der CD fehlen. Denn auf der CD sind auch Lieder zu finden, bei denen es sich nicht um die Originalaufnahmen, sondern um später noch einmal eingespielte Neuaufnahmen der Schlager handelte – sogenannte Re-Recordings.
Dass nicht nur die Originalaufnahmen der Künstler auf der CD seien, müsse auf der Vorderseite des Covers klar und unmissverständlich zu erkennen sein, entschied das Gericht, wie es in einer Mitteilung vom Donnerstag hieß.
Konkret ging es um die Schlager Klassiker «Ein bißchen Frieden» von Nicole, «Er gehört zu mir» von Marianne Rosenberg und «Anita» von Costa Cordalis. SonyMusic hat die exklusiven Verwertungsrechte an den Originalaufnahmen und war nicht damit einverstanden, dass Re-Recordings so billig verkauft werden. Das Gericht sah das auch so.
«Nach Ansicht der Kammer erwarten potenzielle Käufer einer Schlager-Compilation, dass auf dieser diejenigen Aufnahmen enthalten sind, die sie aus dem Radio kennen», teilte das Gericht mit. «Dies sind aber nach Auffassung der Kammer in der Regel Aufnahmen aus der Zeit, in der der betreffende Song erstmals Bekanntheit bei einem breiten Publikum erlangte.» Das Urteil (Az. 33 O 6490/20) ist noch nicht rechtskräftig.
Pressemitteilung 20 vom 01.07.2021
„Hit-Giganten“
Die u.a. auf Wettbewerbsrecht spezialisierte 33. Zivilkammer das Landgerichts München I hat mit Urteil vom 22.06.2021 eine einstweilige Verfügung bestätigt, in der sie einer Tonträgerherstellerin verboten hatte, eine Schlager-Compilation mit dem Titel: „Die Hit Giganten. Die besten Schlager Hits aller Zeiten“ anzubieten (Az. 33 O 6490/21).
Auf dieser Compilation befanden sich auch Aufnahmen, bei denen es sich nicht um die Originalaufnahmen der Erstveröffentlichung, sondern um danach noch einmal eingespielte Neuaufnahmen der Schlager mit den Künstlern handelte. Dass sich nicht die Originalaufnahmen der Künstler auf der CD befänden, müsse auf der Vorderseite des Covers klar und unmissverständlich erkennbar sein, so die 33. Zivilkammer.
Die Tonträgerherstellerin hatte Ende April 2021 eine Schlager-Compilation, unter dem Namen „Die Hit Giganten. Die besten Schlager Hits aller Zeiten“ herausgebracht. Auf dieser CD befanden sich auch Aufnahmen der Stücke „Anita“ von Costa Cordalis, „Er gehört zu mir“ von Marianne Rosenberg und „Ein bisschen Frieden“ von Nicole, allerdings in Form sog. „Re-Recordings“ aus den Jahren 2004 und 2017. Hierauf hatte die Herstellerin auf dem Cover der CD nicht gesondert hingewiesen, was zu dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung durch eine Wettbewerberin führte.
Die Tonträgerherstellerin vertrat die Auffassung, eine Irreführung von Verbrauchern liege nicht vor. Schon aufgrund der Tatsache, dass gerade im Hinblick auf Schlagertitel unzählige verschiedene Versionen existierten, erwarte man als Käufer nicht, dass sich auf betreffenden Compilations nur „Originalaufnahmen der Erstveröffentlichung“ befänden.
Die 33. Zivilkammer folgte dem nicht.
Zur Überzeugung des Gerichts handelt es sich bei dem Umstand, dass bestimmte Titel auf einer CD nur in der Fassung einer Neueinspielung enthalten sind, um eine wesentliche Information gem. § 5a Abs. 2 UWG, welche den Verbrauchern nicht vorenthalten werden dürfe. Nach Ansicht der Kammer erwarten potentielle Käufer einer Schlager-Compilation, dass auf dieser diejenigen Aufnahmen enthalten sind, die sie aus dem Radio kennen. Dies sind aber nach Auffassung der Kammer in der Regel Aufnahmen aus der Zeit, in der der betreffende Song erstmals Bekanntheit bei einem breiten Publikum erlangte.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Verfasserin der Pressemitteilung:
Richterin am Landgericht München I Dr. Anne-Kristin Fricke – Pressesprecherin –