Na, das sind ja mal gute Nachrichten für Familien: Bereits ab dem 1. Juli 2019 wird das Kindergeld erhöht. Und dazu greift die Bundesregierung tiefer in die Töpfe, als wir Eltern es in den vergangenen Jahren gewohnt waren.
Das Ziel ist klar: Familien sollen entlastet und Finanznöte gemindert werden. Insbesondere Geringverdiener und Familien mit mittlerem Einkommen müssen dazu allerdings unterstützt werden – was im Rahmen des Familienentlastungsgesetzes der Großen Koalition passieren soll. So auch durch die Erhöhung des Kindergeldes, die am 1. Juli 2019 umgesetzt wird. Und von dieser Kindergelderhöhung profitieren selbstverständlich alle Familien, ganz unabhängig von ihrem Einkommen.
Bis zu 25 Euro mehr in zwei Schritten
Aber wie viel mehr Kindergeld wird’s denn nun? Wie aus verschiedenen Medienberichten hervorgeht, steigt der Satz im ersten Schritt um zehn Euro pro Kind, wie bereits im Oktober 2018 beschlossen wurde. Das entspricht einem Zuwachs von fünf Prozent: Für das erste und zweite Kind bekommen Familien bereits ab nächstem Monat somit jeweils 204 statt wie bisher 194 Euro. Lebt ein drittes Kind im Haushalt, wird dieses mit 210 statt 200 Euro Kindergeld aufgeführt. Für das vierte und jedes weitere Kind gibt es dann statt 225 sogar 235 Euro.
Im zweiten Erhöhungsschritt, den die Bundesregierung für Januar 2021 ansetzte, gibt es außerdem eine Erhöhung um noch einmal 15 Euro. Insgesamt erhalten Eltern bis dahin also 25 Euro pro Kind mehr, als sie heute beziehen. Das ergibt eine Maßnahmensumme von insgesamt von 9,8 Milliarden Euro.
Veränderungen reichen der Opposition nicht
Waren Eltern Erhöhungen bisher eher mit Werten von unter zehn Euro gewöhnt, ist die Zwei-Stufen-Erhöhung als Verbesserungsmaßnahme für Familien zu interpretieren. Das unterstreicht auch eine Erhöhung der Kinderfreibeträge, die damit einhergeht. Bereits zum 1. Januar 2019 war der Betrag gestiegen, ab Januar 2020 wird er erneut um 192 Euro angehoben und liegt dann bei 7.812 Euro. Dadurch sollen Familien auch steuerlich entlastet werden. Ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Eltern mehr lohnt, wird bei der Steuererklärung durch eine automatische Günstigerprüfung entschieden.
Der Opposition gehen die Maßnahmen der GroKo indes nicht weit genug: Vor allem Forderungen der Grünen zu einer Kindergrundsicherung für Hartz-IV-Familien wurden mit der Nachricht zur Kindergelderhöhung laut. Wie unter anderem die Newspage „waz.de“ erklärt, würde dieses Modell einen Garantiebetrag von 280 Euro pro Kind bis zum 25. Lebensjahr vorsehen. Das Kindergeld wird grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr gezahlt, bei einer laufenden Ausbildung kann es bis zum 25. Lebensjahr weiterhin gewährt werden.