PIRO4D (CC0), Pixabay Das Oberlandesgericht Frankfurt hat entschieden, dass Parkknöllchen nur von der Polizei ausgestellt werden dürfen, nicht aber von Privatfirmen. Das Urteil hat Signalwirkung auch für andere Regionen.
Strafzettel für Falschparker dürfen nur von Polizeibeamten und nicht von Mitarbeitern privater Firmen verteilt werden. Das hat jetzt das Oberlandesgericht in Frankfurt in einem Grundsatzurteil entschieden. Die Überwachung des ruhenden Verkehrs durch private Dienstleister sei demnach gesetzeswidrig. Betroffene Autofahrer können für bereits bezahlte Knöllchen jetzt Schadensersatzansprüche stellen.
Geklagt hatte ein Mann, der im Jahr 2018 einen Strafzettel wegen unerlaubten Parkens in einem eingeschränkten Halteverbot in Höhe von 15 Euro erhalten hatte. Der Strafzettel wurde nach Angaben des Gerichts von dem Mitarbeiter einer Privatfirma ausgestellt, die vom Oberbürgermeister Frankfurts beauftragt worden war. Der Mitarbeiter trug aus Sicht der Richter eine irreführende Uniform mit der Aufschrift „Stadtpolizei“. Laut dem Urteil dürften „private Personen“ nicht als „Hilfspolizeibeamte der Ortspolizeibehörden“ agieren. Außerdem sei mit der Uniform der „täuschende Schein der Rechtsstaatlichkeit“ aufgebaut worden, „um den Bürgern und den Gerichten gegenüber den Eindruck polizeilicher Handlungen zu vermitteln“, so das OLG weiter. Laut einer Sprecherin des Gerichts ist das Urteil rechtskräftig.
Weitere Kommunen im Blick
Nach Angaben des OLG wurden allein in Frankfurt im Jahr 2018 700.000 Strafzettel mit einem Sanktionswert von insgesamt über zehn Millionen Euro durch private Firmen ausgestellt. Alle Strafzettel könnten nun vor Gericht angefochten und von den Betroffenen Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Dafür müssten diese aber einen Nachweis, also den Strafzettel, das Aktenzeichen oder einen Überweisungsbeleg, vorlegen können.
Das OLG Frankfurt ist laut Angaben einer Sprecherin das bundesweit erste Oberlandesgericht, das sich mit der Frage beschäftigt, ob Städte die Kontrolle von Falschparkern an private Firmen übertragen dürfen. An dem Urteil könnten sich nun auch andere Gerichte, die sich mit ähnlichen Verfahren befassen, orientieren. Nach Angaben des hessischen Innenministeriums übernehmen auch in weiteren Kommunen in Hessen private Firmen die Überwachung von Falschparkern.