Falschparker 700.000 Strafzettel könnten ungültig sein

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PIRO4D (CC0), Pixabay

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat entschieden, dass Parkknöllchen nur von der Polizei ausgestellt werden dürfen, nicht aber von Privatfirmen. Das Urteil hat Signalwirkung auch für andere Regionen.

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