Das Oberlandesgericht Frankfurt hat entschieden, dass Parkknöllchen nur von der Polizei ausgestellt werden dürfen, nicht aber von Privatfirmen. Das Urteil hat Signalwirkung auch für andere Regionen.
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat entschieden, dass Parkknöllchen nur von der Polizei ausgestellt werden dürfen, nicht aber von Privatfirmen. Das Urteil hat Signalwirkung auch für andere Regionen.
Nach Angaben des OLG wurden allein in Frankfurt im Jahr 2018 700.000 Strafzettel mit einem Sanktionswert von insgesamt über zehn Millionen Euro durch private Firmen ausgestellt. Alle Strafzettel könnten nun vor Gericht angefochten und von den Betroffenen Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Dafür müssten diese aber einen Nachweis, also den Strafzettel, das Aktenzeichen oder einen Überweisungsbeleg, vorlegen können.
Das OLG Frankfurt ist laut Angaben einer Sprecherin das bundesweit erste Oberlandesgericht, das sich mit der Frage beschäftigt, ob Städte die Kontrolle von Falschparkern an private Firmen übertragen dürfen. An dem Urteil könnten sich nun auch andere Gerichte, die sich mit ähnlichen Verfahren befassen, orientieren. Nach Angaben des hessischen Innenministeriums übernehmen auch in weiteren Kommunen in Hessen private Firmen die Überwachung von Falschparkern.
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