Der Wohnungskonzern Vonovia kann gegen seine Mieter nicht vor den Bundesgerichtshof ziehen. So hat es am Montagmorgen das Bremer Landgericht entschieden. Die Mieter hatten gegen eine Mieterhöhung geklagt.
Vonovia-Mieter können aufatmen. Denn bei dem Streit um Kosten, die sie im Zuge einer energetischen Modernisierung mittragen sollen, lässt das Bremer Landgericht keine Revision zu. Das hat die Erste Zivilkammer am Montagmorgen verkündet.
Konkret ging es in drei Fällen um eine energetische Modernisierung in einer Wohnanlage am Peterswerder. Einen Teil der Kosten hatte der Wohnungskonzern auf die Miete umgeschlagen. Seit 2019 können das bis zu acht Prozent der Gesamtkosten sein, vorher waren es noch elf Prozent. Als die Mieterhöhung ins Haus flatterte, sahen die Mieter in der Begründung die ausgeführten Arbeiten nicht ausreichend detailliert aufgelistet. So konnten sie am Ende auch nicht nachvollziehen, ob alle Kosten einer energetischen Modernisierung zuzurechnen sind oder einer herkömmlichen Instandsetzung.
Da sich alle Fälle auf Arbeiten vor 2018 beziehen, hatte Vonovia elf Prozent aufgeschlagen. Bei einem Mietvertrag, über den der WESER-KURIER berichtete, führte das zu einem Anstieg der Kaltmiete von 40 Prozent. Ein Großteil der Mieter hatte vor der Zweiten Zivilkammer des Bremer Landgerichts Erfolg. Die Richter ließen wegen mangelnder Chancen auf Erfolg auch keine Berufung zu.
Kosten für Mieterhöhung nicht ausreichend aufgeschlüsselt
Dagegen ist Vonovia vorgegangen und wollte vor der Ersten Zivilkammer die Zulassung einer Revision erreichen. Doch bereits bei der mündlichen Anhörung schloss sich der Vorsitzende Richter Andreas Helberg grundsätzlich den Kollegen der Zweiten Zivilkammer an: „Bei einer energetischen Modernisierung müssen die Kosten für die Mieter nachvollziehbar, ohne große Kenntnisse dafür haben zu müssen, in die einzelnen Gewerke aufgeschlüsselt werden.“
Dies sah Helberg aber nicht gegeben, deshalb sei die Mieterhöhung unwirksam. Dass die Erste Zivilkammer keine Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) zulässt, dazu sagte der Vorsitzende Richter: „Wir haben uns sehr ausführlich mit der Literatur und der Rechtsprechung zu diesem Thema beschäftigt. Wir sehen nicht, dass ein anderes Landgericht oder der BGH schon einmal konkret oder explizit eine andere Auffassung vertreten hätten. Laut BGH obliegt die Überprüfung der Nachvollziebarkeit in erster Linie der tatrichterlichen Würdigung. Das ist also unsere Aufgabe, und das haben wir hiermit getan.“
Valentin Weiß, der als Fachanwalt für Mietrecht in diesem konkreten Fall drei Mieter vertritt, zeigte sich über dieses Urteil hochzufrieden. Er sagte: „Es geht dabei auch um die Nachvollziehbarkeit, wenn die Modernisierungsarbeiten nur von Tochterfirmen der Vonovia ausgeführt werden.“ Er erwartet, dass mindestens in diesen drei Fällen die Mieter nun ihr Geld erhalten werden – am liebsten auch die Mieter in den anderen ähnlich gelagerten Fällen.
Weiß hat noch mindestens 30 ähnliche Verfahren, die beim Bremer Landgericht liegen, in denen es nun genauso laufen sollte. Doch er geht nun einen Schritt weiter: „Eigentlich müsste das alle Mieter von Vonovia-Objekten in Bremen betreffen, in denen seit 2017 eine energetische Sanierung vorgenommen wurde und ein Teil der Kosten auf die Miete umgelegt wurde.“ Das seien Objekte der Bremischen, der früheren BBG sowie Gagfah.
Vonovia-Sprecher Matthias Wulff sagte nach der Verkündung über das Urteil: „Wir bedauern die Entscheidung des Bremer Landgerichts. Wir werden nun prüfen, was sie für uns bedeutet.“