Zwei Berufsfreigänger im offenen Vollzug der Justizvollzuganstalt (JVA) sowie zwei Bedienstete dieser Abteilung wurden positiv auf eine Corona-Infektion getestet. Sowohl die Inhaftierten als auch die Bediensteten kurieren sich gegenwärtig außerhalb der JVA in häuslicher Quarantäne aus. Die Anstalt reagiert vorsorglich mit einem umfassenden Maßnahmenkatalog auf die bestätigten Fälle.
Der Offene Vollzug dient im Sinne der Resozialisierung dazu, die Betroffenen auf ihr Leben nach der Haft vorzubereiten – sie sind in dieser Phase ganz normal „draußen“ berufstätig, gehen morgens zur Arbeit und kehren nach Feierabend in die Offene Vollzugsabteilung auf dem Gelände der JVA zurück. Zwei dieser Berufsfreigänger haben sich nun mutmaßlich „draußen“ auf dem Weg zur oder auf der Arbeit, infiziert. Auch zwei Bedienstete der Abteilung wurden in der Folge positiv getestet.
Dazu Justizstaatsrat Björn Tschöpe: „Ähnlich wie in Pflegeheimen und überall wo Menschen eng zusammenleben, oder -arbeiten, müssen wir trotz der bislang wenigen bestätigten Fälle, konsequent reagieren. In einem ersten Schritt werden daher ab morgen alle Beschäftigten und Gefangenen der Offenen Vollzugsabteilung getestet – die Ergebnisse erwarten wir am Wochenende.“
Insgesamt betrifft dies 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie 47 Gefangene. 32Bedienstete, die sich durch Kontakt zu den Gefangenen bzw. Kollegen, möglicherweise infiziert haben könnten, haben sich zwischenzeitlich vorsorglich – bis zum Vorliegen der Testergebnisse – in häusliche Quarantäne begeben. Der Dienstbetrieb im offenen Vollzug sowie in der JVA insgesamt ist weiterhin sichergestellt.
Parallel dazu wurden für die Offene-Vollzugsabteilung weitere Maßnahmen umgesetzt: Dazu zählen eine weitest gehende Kontaktreduzierung. So darf die Abteilung von Beschäftigten der übrigen Abteilungen und des geschlossenen Vollzugs auf dem Gelände der JVA nicht mehr betreten werden. Zudem sind alle Bediensteten des offenen Vollzugs angewiesen, ständig einen Mund- und Nasenschutz zu tragen. Auch für die Gefangenen gilt außerhalb ihrer Hafträume Maskenpflicht – und es wird strikt darauf geachtet, dass die geltenden Abstandsregeln eingehalten werden.
Außerdem wurde innerhalb der Abteilung vorsorglich ein eigener Quarantäne-Bereich mit zunächst 11 Haftplätzen eingerichtet, in denen vorsorglich Kontaktpersonen der Kategorie I (RKI), Personen, die Kontakt mit Kontaktpersonen der Kategorie I hatten sowie Gefangene mit Erkältungssymptomen untergebracht werden können. Bislang musste davon noch kein Gebrauch gemacht werden.