CORONA-KRISE BREMEN: UMSETZUNG AKTUELLER BESCHRÄNKUNGEN IM ROLAND-CENTER

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Von Neroben – Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=3552111

Corona: Umsetzung aktueller Beschränkungen im Roland-Center

Entsprechend der aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus gilt ab Mittwoch, 18.03.2020, 00:00 Uhr – bis auf Weiteres – auch für das Roland-Center die folgende Regelung:
Geöffnet bleiben

  • Einzelhandelsunternehmen für Lebens- und Futtermittel
  • Apotheken
  • Wochenmärkte
  • Drogerien
  • Waschsalons
  • Post
  • Banken & Sparkassen
  • Tankstellen
  • sowie Bau- und Gartenmärkte
  • Restaurants (von 6 bis 18 Uhr) – jeweils unter bestimmten Auflagen, u. a. die strikte Einhaltung entsprechender Hygiene-Regeln.

Alle anderen Einrichtungen und Geschäfte sind zu schließen. Darüber hinaus gilt: Öffnungszeiten der oben genannten Einrichtungen können abweichen, Entscheidungen über Schließungen obliegen den Betreibern.

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