Mit einem Eilantrag beim Bundesverwaltungsgericht soll der Ringschluss der A281 zwischen Neuenlander Ring und Kattenturmer Heerstraße in letzter Minute verhindert werden.
Mit einem Eilantrag beim Bundesverwaltungsgericht soll der Baubeginn für den Ringschluss der A 281 zwischen Neuenlander Ring und Kattenturmer Heerstraße verhindert werden.
Das haben Vertreter der Vereinigung der Bürgerinitiativen „für eine menschengerechte A 281“ am Montag bei einem Pressegespräch angekündigt. In den kommenden Tagen will BI-Rechtsanwalt Andreas Reich den Eilantrag beim Bundesverwaltungsgericht einreichen. Der Entscheidung sieht der Prozessbevollmächtigte „sehr optimistisch“ entgegen. Gibt das Gericht in Leipzig dem Antrag statt, könnte der kurz vor der Bürgerschaftswahl erlassene Planfeststellungsbeschluss nicht umgesetzt werden.
Schon seit mehr als zehn Jahren kämpfen die Bürgerinitiativen gegen die Umsetzung des letzten Bauabschnitts 2.2. Gegen den ersten Planfeststellungsbeschluss hatten die Ausbaugegner bereits 2009/10 erfolgreich geklagt. Nun geht es in die zweite Runde des Rechtsstreits: Bis Mitte Juli soll eine ausführlich begründete Anfechtungsklage beim Bundesverwaltungsgericht eingehen. Mit einem Urteil rechnet BI-Sprecher Norbert Breeger in 15 bis 18 Monaten.
Am Erfolg der Klage hegen die Ausbaugegner kaum einen Zweifel. „Die Frage ist nur, ob die neuen Koalitionsparteien sich in Leipzig wieder eine Backpfeife abholen wollen“, sagt Anwalt Reich. Seinem Mitstreiter Breeger zufolge ist bei den Planungen für den Bauabschnitt 2.2 aus Angst vor einem Gesichtsverlust jegliche verkehrspolitische Vernunft auf der Strecke geblieben. „Es geht nur noch darum, buchstäblich um jeden Preis das Autobahnteilstück nach Arsten zu bauen.“
Gelassen reagiert die Baubehörde auf die Kampfansage der vereinigten Bürgerinitiativen. Wie berichtet, hatte sich die Klage schon vor einigen Wochen abgezeichnet. „Wir gehen von der Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses aus“, sagt Ressortsprecher Jens Tittmann. „Wenn jemand dies vor Gericht prüfen lassen möchte, ist das sein gutes Recht.“ Den Lückenschluss ausdrücklich begrüßt hatte die Handelskammer, die Komplettierung der Ringautobahn sei „ein Schlüsselprojekt bremischer Wirtschaftspolitik“.
In den Augen der Ausbaugegner hat sich durch den überarbeiteten Planfeststellungsbeschluss nichts geändert. „Alle unsere Argumente sind weiter stichhaltig“, sagt Breeger. Der neue Beschluss biete sogar noch zusätzliche Angriffsflächen. Es gebe keine nachvollziehbare Begründung für den Ausbau des letzten Teilstücks als Autobahn. Als ampel- und kreuzungsfreie Verbindung sei die bereits vorhandene vierspurige Neuenlander Straße ausreichend, wenn die bestehenden Engpässe am Neuenlander Ring beseitigt würden. „Aber der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr will auf Biegen und Brechen im selben Korridor eine Autobahn bauen.“
Warnung vor drastischen Folgen
Für diesen Fall warnen die Bürgerinitiativen vor drastischen Folgen für Unternehmen und Anwohner der Neustadt. „Der Tunnel zum Zubringer müsste für mindestens drei Jahre gesperrt werden“, sagt Breeger. Das werde zu unerträglichen Umfahrungs- und Schleichverkehren durch Wohngebiete führen. Viele Firmen fürchteten geschäftliche Nachteile durch einen Verkehrskollaps. Fazit: „Der Autobahnbau richtet mehr Schaden an, als dass er nützt.“
Harsche Kritik üben die Ausbaugegner auch daran, dass die Planungen für den Bauabschnitt 2.2 und die Bundesstraße 6 neu (B6n) nicht koordiniert seien. Damit werde der Urteilsspruch des Bundesverwaltungsgerichts von 2010 „mutwillig und schuldhaft außer Acht gelassen“. Die aktuellen Planungen im Bundesverkehrswegeplan sehen vor, die B6n um den Flughafen herumzuführen und dann an die A 1 anzuschließen. Dagegen plädieren die Bürgerinitiativen dafür, die von der Bürgerschaft beschlossene Tunnelvariante umzusetzen. „Diese Möglichkeit wird im Planfeststellungsbeschluss aber nicht bedacht und nicht geprüft“, kritisiert Breeger. Nur durch den unterirdischen Verlauf bliebe das Wohn- und Kleingartengebiet an der Wolfskuhle von negativen Auswirkungen verschont. „Die Vernunft würde dafür sprechen, dass sich die neue Koalition für den Tunnelbau entscheidet“, sagt Anwalt Reich.
Die Klage werden drei betroffene Parteien gemeinsam einreichen, finanzielle Unterstützung erhalten sie durch einen gemeinnützigen Förderverein, der 20 000 Euro der Prozesskosten übernehmen will.