Bremerhaven (ots)
Die Ortspolizeibehörde Bremerhaven führte am gestrigen Donnerstag (27.06.19) in Zusammenarbeit mit Beamten aus Bremen und Niedersachsen LKW Kontrollen mit dem Schwerpunkt „Autotransporter“ durch.
Die Spezialisten der Verkehrsabteilungen überprüften an zwei Kontrollstellen rund um die Einfahrtsstraßen in den Überseehafen insgesamt 38 Autotransporter.
Das Ergebnis fiel erschreckend aus. Von den kontrollierten Transportern wurden 30 beanstandet.
Überwiegend stellten die Polizeibeamten erhebliche Mängel in der Ladungssicherung fest. Hinzu kamen bei einigen Lkw technische Mängel, so dass bei einem Fahrzeug gar die Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben war.
Im Weiteren wurde bei acht Fahrzeugen die Länge beanstandet. Die Fahrer mussten ihre Pkw abladen und die Trailer auf die vorgeschriebenen Maße einfahren (ist bei Autotransportern technisch möglich).
Aber nicht nur Mängel an den Transportern wurden festgestellt. Neun Fahrer erwartet ein Ordnungswidrigkeitenverfahren. Sie haben gegen das Fahrpersonalrecht, was u.a. die Beachtung der Lenk- und Ruhezeiten beinhaltet, verstoßen.
In der Gesamtheit wurde 23 Fahrzeugen die Weiterfahrt bis zur Behebung der Beanstandungen vorläufig untersagt.
Das Ergebnis fiel erschreckend aus. Von den kontrollierten Transportern wurden 30 beanstandet.
Überwiegend stellten die Polizeibeamten erhebliche Mängel in der Ladungssicherung fest. Hinzu kamen bei einigen Lkw technische Mängel, so dass bei einem Fahrzeug gar die Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben war.
Im Weiteren wurde bei acht Fahrzeugen die Länge beanstandet. Die Fahrer mussten ihre Pkw abladen und die Trailer auf die vorgeschriebenen Maße einfahren (ist bei Autotransportern technisch möglich).
Aber nicht nur Mängel an den Transportern wurden festgestellt. Neun Fahrer erwartet ein Ordnungswidrigkeitenverfahren. Sie haben gegen das Fahrpersonalrecht, was u.a. die Beachtung der Lenk- und Ruhezeiten beinhaltet, verstoßen.
In der Gesamtheit wurde 23 Fahrzeugen die Weiterfahrt bis zur Behebung der Beanstandungen vorläufig untersagt.