Weil er bei einem Trinkgelage einen Mann brutal zu Tode geprügelt hat, ist ein 34-Jähriger vom Landgericht Bremen zu sieben Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt worden.
Der Pole schlug und trat seinen Landsmann im vergangenen September im Bremer Ortsteil Vegesack unter erheblichem Alkoholeinfluss und laut Gericht „mit unvorstellbarer Wut, Wucht und Aggression“. Das Urteil erging wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Die Anklage lautete auf Totschlag. (Az.: 22Ks 250Js 57569/19)
Die Strafkammer ordnete am Freitag auch die Unterbringung in eine geschlossene Entziehungsanstalt an. Die Alkoholsucht des Angeklagten müsse behandelt werden. „Ohne Behandlung sind Sie eine Gefahr für die Allgemeinheit“, sagte der Richter zu dem Mann, der zur Tatzeit vermutlich einen Alkoholwert von mehr als vier Promille hatte. Zu der Bluttat kam es im Garten eines Bekannten bei einem Zechgelage, an dem mehrere Männer und eine Frau teilnahmen.
Der 34-Jährige geriet bei dem Grillabend mit seinem Opfer in Streit, in dessen Verlauf der Angeklagte der Mann immer wieder über einen längeren Zeitraum heftig ins Gesicht schlug und auch gegen die Brust trat. Der ebenfalls alkoholisierte 52-Jährige konnte sich nicht mehr wehren, erlitt ein Schädelhirntrauma und Frakturen und starb am Tatort. Während der brutalen Angriffe des Mannes trank und grillte die Zech-Runde einfach weiter.
Der Verurteilte habe sein Opfer verletzen, aber nicht töten wollen, so das Gericht. Er war bereits wenige Wochen vor der Tat in der Vegesacker Fußgängerzone aufgefallen, als er dort einen im Rollstuhl sitzenden Bekannte so heftig schlug, dass der Rollstuhl umfiel.